- unbefugter Firmengebrauch
- ein nach Handelsrecht (§§ 18–24, 30 HGB, §§ 4, 279 AktG, § 4 GmbHG) oder Markenrecht (⇡ Marke, ⇡ geschäftliche Bezeichnung) nicht erlaubter Gebrauch einer Firma (z.B. auch einer ⇡ irreführenden Firma oder einer solchen, die Verwechslungsgefahr begründet). Dem in seinen materiellen Rechten Verletzten steht ein ⇡ Abwehranspruch, bei Verschulden des Verletzers i.Allg. auch ein Schadensersatzanspruch zu; das Registergericht kann auch mit Ordnungsgeldern einschreiten (§ 37 HGB). U.F. verstößt i.d.R. auch gegen § 12 BGB (⇡ Namensrecht).
Lexikon der Economics. 2013.